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Einschulung

schuhaus eingang

 

Mit der Einschulung beginnt sowohl für Ihr Kind als auch für Sie als Eltern ein neuer und aufregender Lebensabschnitt. Im Nachfolgenden haben wir die wichtigsten Fakten zum Thema Einschulung zusammengefasst:

 

  • Gemäß §37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
  • Eine vorzeitige Einschulung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Schulpflichtig sind auch die ausländischen jungen Menschen, denen aufgrund eines Asylantrages der Aufenthalt im Land Brandenburg gestattet ist oder die hier geduldet werden. (§36 des Brandenburgischen Schulgesetzes).
     

Der Zeitraum für die Schulanmeldungen wird öffentlich bekannt gegeben und ist in der Regel im Februar des entsprechenden Einschulungsjahres. Die Eltern der zukünftigen Erstklässler erhalten im Vorfeld ein Informationsschreiben von der zuständigen Schule.

Unabhängig davon, welche Schule Ihr Kind später besuchen soll, erfolgt die Anmeldung zunächst in der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule. Dies gilt auch, wenn es sich bei der gewünschten Schule um eine Freie Schule handelt.

Die zuständige Grundschule koordiniert das Schulaufnahmeverfahren Ihres Kindes, überwacht die Schulpflicht und entscheidet über Zurückstellungen.

Zur Anmeldung sind das Kind, das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular, die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstands-feststellung mitzubringen.

Vor Beginn der Schulpflicht müssen alle Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt Potsdam teilnehmen. Der Termin wird ebenfalls durch die zuständige Grundschule vergeben.

Zur Vorbereitung auf die Schulzeit bieten wir unseren zukünftigen Erstklässlern die Möglichkeit an unserem Schnupperkurs "Schulinchen und Wackelzahn" teilzunehmen. Dieser findet jährlich im Zeitraum April – Juni in unserer Schule statt. 

Bei Bedarf finden im Rahmen der Schulanmeldung individuelle Gespräche mit den Schulanfängern und deren Eltern statt.

Bei Überschreitung der Aufnahmekapazität richtet sich die Auswahl gemäß § 106 Absatz 2 Satz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes nach der Nähe der Wohnung zur Schule und dem Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund begründet einen Aufnahmeanspruch vorrangig vor dem Gesichtspunkt der Wohnortnähe. 

...nach all den Formalitäten kann es dann Anfang August endlich losgehen! Wir wünschen den Kindern und Eltern viel Spaß und Freude!

 

kl

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Grundschule "Max Dortu"

Städtische Schule

Dortustr. 28-29

14467 Potsdam

 

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Tel.: 0331/ 28 97 440

Fax: 0331/ 28 97 441

 

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